Info: Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

Menschen werden zumeist unvorbereitet durch plötzlich eintretende Not- und Unglücksfälle aus der Normalität ihres Lebens herausgerissen: Wenn Eltern durch das plötzliche Versterben ihres Kindes wie gelähmt sind, die Polizei nach einem schweren Verkehrsunfall der Familie die Nachricht über den Tod des Vaters überbringen muss oder Menschen mit dem Suizid eines nahen Angehörigen oder Freundes zurechtkommen müssen
Die Maßnahmen der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) zielen dabei auf die Bewältigung dieser kritischen Lebensereignisse und der damit einhergehenden Belastungen für Betroffene (Angehörige, Hinterbliebene, Vermissende, Unfallzeugen von Notfällen) einerseits und für Einsatzkräfte andererseits.

Für die psychosoziale Unterstützung von Einsatzkräften sind kollegiale und psychosoziale Ansprechpartner zuständig – selbst Einsatzkräfte des Rettungsdienstes und der Bereitschaften.

Der Lehrgang „Psychosoziale Notfallversorgung“ ist Teil der Grundausbildung im Katastrophenschutz, die auch von allen Sanitätern absolviert werden muss. Hier wird gelehrt, wie Betroffene, Angehörige, Zeugen oder Opfer in belastenden Situationen psychisch unterstützt werden können Wer möchte, kann sich bei Interesse in einem Aufbaukurs weiter spezialisieren.

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