Fahren im Marschverband

2023-08-10 - DA Marschverband - 1

Unser zweiter Dienstabend im August zum Thema „Fahren im Marschverband“ war von langer Hand geplant. Anträge stellen, Theorieunterricht vorbereiten und die Unterlagen für die Praxis erstellen. All das hat einer unserer engagierten Helfer und ausgebildeter Gruppenführer gemacht und doch kam es etwas anders als gedacht.

Was ist ein Marschverband?

Das gemeinsame Verlegen von Einheiten benötigt Vorbereitung, Planung, Zeit und Einheitlichkeit. Sollen mehrere Einsatzfahrzeuge gleichzeitig an einem Ziel ankommen, fahren sie im geschlossenen Marschverband. Ein Marschverband ist eine beim Landkreis angemeldete, umgangssprachlich auch Kolonne genannte, Gliederung von mindestens drei gleich gekennzeichneten Fahrzeugen, die gemeinsam zu einem Ziel fahren. Ein Marschverband zählt verkehrsrechtlich als ein einziges großes Fahrzeug, was sowohl für die Kraftfahrenden des Marschverbandes, als auch für die anderen Verkehrsteilnehmenden eine besondere Herausforderung ist. So muss beispielsweise bei einer Ampelkreuzung nur das Führungsfahrzeug bei Grün in die Kreuzung einfahren und alle anderen folgen unabhängig der Ampelschaltung mit dem Nachfolgerecht. Das erfordert schon Überwindung und höchste Konzentration ohne Sirene eine rote Ampel zu überfahren.

Trotz eingeschränkter Sicht durch die vorausfahrenden, hohen, geschlossenen Einsatzfahrzeuge sollte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug immer so hoch wie für die Sicherheit nötig, aber dennoch so gering wie möglich sein, um die Einheit für die anderen Verkehrsteilnehmer erkennbar zu machen. Außerdem muss trotzdem immer Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmende genommen werden, da wir natürlich generell Unfälle vermeiden wollen.

Schema eines Marschbefehls

Ein Marschbefehl unterteilt sich in fünf Punkte:

  1. Lage
  2. Auftrag
  3. Durchführung
  4. Versorgung
  5. Verbindung und Führung

Die Lage beinhaltet einerseits die Schadenlage und andererseits auch die eigene Lage. Ebenso kann es besondere Bemerkungen zur Lage geben.

Der Auftrag selbst beinhaltet die kurze Angabe des erhaltenen und durchzuführenden Befehls.

Für die eigentliche Durchführung des Marsches sind viele weitere Informationen notwendig. Wichtig sind unter anderem das Marschziel und der Marschweg sowie die Strecke mit der Entfernung und möglichen Durchlaufpunkten.
Außerdem werden die Marschform und die Reihenfolge der Fahrzeuge sowie das Führungsfahrzeug und der Schließende festgelegt. Ebenso muss die Marschgeschwindigkeit, die Höchstgeschwindigkeit und der Fahrzeugabstand notiert werden. Auch sollten die Punkte der Beleuchtung, der Marschsicherung sowie die Pausen (technischer Halt oder Rast) mit im Marschbefehl angegeben werden.

Die Versorgung betrifft einerseits die Betriebsstoffe der Fahrzeuge, andererseits aber auch die Verpflegung der Einsatzkräfte.

Unter dem Punkt „Verbindung und Führung“ werden im Marschbefehl beispielsweise die Funkrufgruppen sowie die Funkbereitschaft (Uhrzeiten) festgehalten. Außerdem können sonstige Meldestellen genannt werden. Auch der Platz des Marschführers wird hier genannt.

Vorbereitung vor Abfahrt

Bevor es aber überhaupt losgeht, wird vom Marschführer ein Marschbefehl ausgegeben. Darin wird unter anderem der Grund, das Ziel und die Reihenfolge der Fahrzeuge festgelegt. Ebenso gibt es genaue Anweisungen über die Strecke, eventuelle Halte und die zu fahrenden Geschwindigkeiten. Zudem wird der Funkkanal und die Besatzung der Fahrzeuge festgelegt.

Nach dem vor jeder Fahrt üblichen Fahrzeugcheck nach dem WOLKEN-Schema werden die Fahrzeuge des geschlossenen Verbandes gekennzeichnet. Es wird, wenn nötig, ein Flaggenhalter montiert und die Flagge auf der Fahrerseite des teilnehmenden Einsatzfahrzeuges angebracht. Blau vom das Führungsfahrzeug bis zum vorletzten Fahrzeug und grün am letzten, schließenden Fahrzeug, welches auch zusätzlich mit einem Warnschild nach hinten gekennzeichnet werden kann.

Das Blaulicht darf an allen Fahrzeugen angeschaltet sein. Wir achten zusätzlich darauf, die Frontblitzer und wenn es geht die hinteren Blaulichter sowie, wenn vorhanden, die Springlichter abzuschalten, um eine unnötige Ermüdung unserer Kraftfahrenden zu vermeiden. Zusätzlich werden rote und gelbe Flaggen mitgeführt, um ausgefallene Fahrzeuge rot und abschleppende Fahrzeuge gelb zu kennzeichnen. Diese Fahrzeuge fahren dann innerhalb der Kolonne mit.

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Geschwindigkeit im Marschverband

Die Geschwindigkeit richtet sich für alle nach dem Marschbefehl. Der Marschführer entscheidet dies nicht nur nach dem Wetter, den Straßenverhältnissen und der Art der Straßen, sondern auch nach dem langsamsten Fahrzeug. Fährt also ein LKW in der Kolonne, darf dieser nach Straßenverkehrsordnung auf Landstraßen maximal 60 km/h und auf Autobahnen maximal 80 km/h fahren. Dies ist dann der Maßstab für die im Marschbefehl festgelegte maximale Aufholgeschwindigkeit. So fahren wir z. B. auf Landstraßen 50 km/h in der Kolonne und die Aufholgeschwindigkeit für versehentlich oder verkehrsbedingt entstandene Lücken ist dann 60 km/h.

Marschgeschwindigkeit und Fahrzeugabstände

Die Geschwindigkeit des Marschverbandes sowie die Abstände der einzelnen Fahrzeuge sind von mehreren Faktoren abhängig. Diese sind etwa der Fahrbahnuntergrund, das Gelände, die Tages- und Jahreszeit sowie auch der Fahrzeugtyp mit der zulässigen Maximalgeschwindigkeit. Grundsätzlich sind alle Werte im Marschbefehl festzuhalten und strikt einzuhalten.

Fahrzeugabstand

Streckeinnerortsaußerorts (bis 50 km/h)außerorts (ab 50 km/h)auf Autobahnen
Abstand25m50m100m100m
Richtwerte für den Fahrzeugabstand

Fahrzeuggeschwindigkeit

Streckeinnerortsaußerortsauf AutobahnenAufholgeschwindigkeit
Geschwindigkeit30 – 45 km/h60 – 70 km/h60 – 70 km/hmax. 80 km/h
Richtwerte für die Fahrzeuggeschwindigkeit

Besonderheiten beim Fahren im Marschverband

Weitere Besonderheiten gibt es zum Beispiel beim Auffahren auf Autobahnen und Bundesstraßen mit Beschleunigungsspuren, wo immer, wenn möglich, zuerst das letzte Fahrzeug die Spur wechselt und die vorausfahrenden Fahrzeuge der Kolonne anschließend davor einscheren. Ebenso herausfordernd ist das geordnete Umsortieren, wenn nach einem planmäßigen Halt die Fahrzeugreihenfolge geändert wird.

Fazit des Dienstabends

Unser Dienstabend hat das Wissen über das Fahren im Marschverband für unsere alten Hasen aufgefrischt und die Einsatzkräfte, die noch nicht so lange dabei sind, haben viel Neues gelernt. Sogar unsere noch nicht auf die Fahrzeuge eingewiesenen oder führerscheinlosen Einsatzkräfte konnten auf dem Beifahrersitz und am Funkgerät sehr viel lernen. Dank unserer Lage im Landkreis konnten wir sowohl im Stadtverkehr als auch auf Landstraßen und auf der Autobahn das Fahren im Marschverband üben.

Wir hatten drei geplante Stopps mit Fahrerwechseln und Änderung der Fahrzeugreihenfolge gemäß Marschbefehl und sogar einen ungeplanten Fahrzeugausfall. Wir übten auch das Funken, das unplanmäßige Anhalten auf einem Landstraßenparkplatz und durch den Fahrzeugausfall bedingtes Wechseln der Markierungsflaggen. Somit hatten wir einen superspannenden und abwechslungsreichen Dienstabend, haben gut zusammengearbeitet und durften trotz der relativ kurzen Strecke deutlich spüren, welch große Herausforderung ein Marschverband für Kraftfahrzeugführende ist und dass das regelmäßig geübt werden sollte.

Vielen Dank an die Planung und Durchführung!

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