Unterstützung beim Sanitätsdienst auf dem Pfingstmarkt 2022 in Neukloster

Am Samstag und Pfingstsonntag unterstützen jeweils vier unserer ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Rahmen eines Sanitätsdienstes die DRK-Bereitschaft Buxtehude auf dem Pfingstmarkt in Neukloster.

Dort sicherten sie mit weiteren Einsatzkräften der DRK-Bereitschaft Buxtehude und des DRK-Kreisverband Stade e.V. den Pfingstmarkt sanitätsdienstlich ab.

Sanitätsdienst Pfingstmarkt in Neukloster

Eingesetzte Einsatzfahrzeuge am Pfingstmarkt

Zusätzlich waren zwei Rettungswagen und das Quad der DRK-Bereitschaft Buxtehude sowie unser Mannschaftstransportwagen 41-17-6 vor Ort.

Die Verpflegung der Einsatzkräfte stellte die DRK-Bereitschaft Buxtehude durch ihre Verpflegungsgruppe selbst.

Unsere eingesetzten Einsatzkräfte

Am Samstag waren von uns eine Rettungssanitäterin, zwei Sanitäter und ein Ersthelfer von 14 Uhr bis 22 Uhr auf dem Sanitätsdienst eingesetzt. Am Pfingstsonntag unterstützten wir mit drei Sanitätern und einem Ersthelfer von 10 Uhr bis 21 Uhr. Unsere Einsatzkräfte sicherten die Veranstaltung als Fußstreife ab.

Wir freuen uns über die gute Zusammenarbeit und hoffen auf weitere gemeinsame Dienste!

Sanitätsdienstliche Absicherung von Veranstaltungen

Die sanitätsdienstliche Absicherung von Veranstaltungen jeglicher Art ist, nach dem Katastrophenschutz, eine unserer Kernaufgaben im Alltag als Sanitätseinheit.

Egal ob bei Konzerten, Sportveranstaltungen oder anderen Events: Wo viele Menschen aufeinandertreffen, gibt es kleinere und größere Notfälle. Dies kann sein, dass sich ein Kind das Knie aufschürft, ein begeisterter Fan ohnmächtig wird oder einem Sportler bei einem Wettlauf die Luft ausgeht – wir leisten in kleinen und großen Fällen professionelle Hilfe!

Als ehrenamtliche Einsatzkräfte der Sanitätsgruppe sorgen wir für eine schnelle und kompetente Versorgung bei Verletzungen und Erkrankungen jeglicher Art. Falls notwendig, koordinieren wir auch den Transport ins Krankenhaus.
Unsere Einsatzkräfte werden dafür sorgfältig aus- und fortgebildet und sind für ihre Einsätze angemessen ausgerüstet.

Für solche Veranstaltungen gelten oft besondere Auflagen der Behörden, ohne diese die Veranstaltungen nicht stattfinden dürfen.
Die Anordnung einer sanitätsdienstlichen Versorgung kann eine solche Auflage sein.
Natürlich kann aber auch jeder Veranstalter ohne diese Auflagen für sich entscheiden, ob er mit einem Sanitätsdienst seinen Gästen und Besuchern mehr Sicherheit im Falle eines Notfalls bietet.

Haben wir dein Interesse geweckt?

Dich interessiert das, was wir machen? Lerne uns doch einfach mal kennen! Wir handhaben das ganz unverbindlich und unkompliziert. Du kommst einfach mal vorbei und schaust dir alles in Ruhe an.

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