Medizinische Qualifikationen der Einsatzkräfte

In unseren Beiträgen werden oft bestimmte Bezeichnungen zu den Einsatzkräften verwendet.

Sei es der/die “normale/r” Ersthelfer*in, Sanitäter/in, Rettungssanitäter/in, Rettungsassistent/in, Notfallsanitäter/in und weitere ähnliche Bezeichnungen.

Hinweis: Wegen der besseren Lesbarkeit werden im folgenden Text die Bezeichnungen/Qualifikationen im generischen Maskulinum genannt, aber alle Geschlechter sollen damit gleichermaßen mit einbezogen und angesprochen werden.

Medizinische Qualifikationen im Ehrenamt

Diese haben eines gemeinsam.
Sie beschreiben eine Qualifikation, die im Alltag unserer Einsatzkräfte immer wieder auftaucht und in Einsatzszenarien eine der wichtigsten Informationen für einen ordnungsgemäßen Einsatz der Einsatzkräfte darstellt.

Was genau bedeuten diese Bezeichnungen denn nun und ab wann darf man welche Qualifikation führen?
Das wollen wir euch heute einmal näherbringen und gerne beantworten.

Angefangen bei dem medizinischen Bereich gibt es folgende Qualifikationen:

Ersthelfer (EH)

Die Qualifikation zum Ersthelfer bringen die allermeisten Anwärter bereits mit. Diese besteht nämlich lediglich aus einem abgeschlossenen Erste-Hilfe-Lehrgang.
Die Helfer belegen damit in den meisten Einsätzen/ Sanitätsdiensten die Funktion eines Praktikanten.
Als Ersthelfer lassen sich so bereits erste Praxiserfahrungen sammeln, die im weiteren Verlauf der Ausbildung sehr nützlich sein können.

Fachdienstausbildung Sanitätsdienst / Sanitäter (SAN)

Darauf folgt die Fachdienstausbildung Sanitätsdienst. Diese Qualifikation ist mit am breitesten vertreten und bildet die Grundlage für die medizinische Arbeit außerhalb der Ersten-Hilfe. Diese Fachdienstausbildung umfasst 48 Unterrichtseinheiten sowie eine theoretische und praktische Prüfung unter ärztlicher Aufsicht und ist einer längsten Lehrgänge für Einsatzkräfte.

Als Sanitäter ist eine jährliche Stundenzahl an 16 Fortbildungsstunden vorgeschrieben, um eine Einsatzbereitschaft fortlaufend gewährleisten zu können.

Sanitäter
Quelle: rotkreuzshop.de

Rettungssanitäter (RS) und Rettungshelfer (RH)

Der Rettungssanitäter ist eine mindestens 520 Stunden andauernde Ausbildung, die zur beruflichen Ausübung einer Tätigkeit im Rettungsdienst qualifiziert.

Diese Ausbildung lässt sich neben einer Ausbildung im Rettungsdienst auch ehrenamtlich innerhalb einer DRK-Bereitschaft absolvieren und qualifiziert die Einsatzkraft für weitere medizinische Maßnahmen.
Der Rettungssanitäter belegt im Einsatz meist eine unterstützende Funktion für Notfallsanitäter und Notärzte und kann unter Umständen ebenfalls medizinisch Sanitäter anleiten.

Rettungssanitäter
Quelle: rotkreuzshop.de

Eine Fortbildung zum Rettungssanitäter im Ehrenamt ist nur möglich, wenn bereits eine abgeschlossene Fachdienstausbildung Sanitätsdienst absolviert wurde und die Einsatzkraft bereits genug Erfahrung im Sanitätsdienst sammeln konnte.
Eine solche Fortbildung erfolgt gegebenenfalls berufsbegleitend und nur innerhalb der Freizeit.
Dadurch nimmt eine solche Fortbildung meist ein bis eineinhalb Jahre in Anspruch.

Übrigens erhält man vor dem vollständigen Ablegen der Prüfungen zum Rettungssanitäter bereits die Qualifikation des Rettungshelfers und kann damit bereits etwas früher erweiterte Funktionen übernehmen.

Rettungshelfer
Quelle: rotkreuzshop.de

Rettungsassistent (RA) und Notfallsanitäter (NFS)

Der Rettungsassistent ist eine bereits seit 2014 durch den Notfallsanitäter abgelöste, damals staatlich anerkannte, Berufsausbildung. Diese betrug im Gegensatz zum Notfallsanitäter lediglich zwei Jahre.

Sie kann zwar immer noch beruflich und ehrenamtlich genutzt werden, wird aber nicht mehr ausgebildet.

Rettungsassistent
Quelle: rotkreuzshop.de

Der Notfallsanitäter ist die aktuelle, dreijährige staatlich anerkannte Berufsausbildung im Rettungsdienst, die mit einem Staatsexamen abschließt.

Diese ist die derzeit höchste, nicht ärztliche medizinische Ausbildung und berechtigt medizinische Maßnahmen in großem Umfang und bildet meist die leitende Funktion im Einsatzgeschehen.

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter kann man im Gegensatz zum Sanitäter Rettungshelfer und Rettungssanitäter nicht innerhalb einer Bereitschaft abschließen und setzt daher eine bereits abgeschlossene oder außerhalb der Bereitschaft absolvierte Ausbildung vor.

Notfallsanitäter
Quelle: rotkreuzshop.de

Haben wir dein Interesse geweckt?

Dich interessiert das, was wir machen? Lerne uns doch einfach mal kennen! Wir handhaben das ganz unverbindlich und unkompliziert. Du kommst einfach mal vorbei und schaust dir alles in Ruhe an.

Nach oben scrollen