jährliche Belehrung IfSG und UVV

Online Dienstabend

Die Themen des Dienstabends waren die jährlichen Belehrungen zum Thema Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Infektionsschuzgesetz (IfSG).

Beim gestrigen Dienstabend ging es unter anderem um den Infektionsschutz im Lebensmittelbereich.
Vom Fleisch, zur Milch, bis hin zum Ei sind viele Lebensmittel anfällig für die Vermehrung und Übertragung von Krankheitserregern.
Dabei geht es nicht nur um die allbekannten Salmonellen, die sich über derartige Lebensmittel verbreiten können.
Unter anderem machen sich auch Krankheiten wie Hepatitis, Typhus oder Cholera die Anfälligkeit etwaiger Lebensmittel zu Nutze.

Die Prävention solcher Übertragungen ist aber hingegen relativ simpel: Die Hände gründlich waschen, Handschmuck und Uhren ablegen, rohe und verzehrfertige Lebensmittel während der Zubereitung trennen, sowie Husten und Niesen vermeiden. Ebenso sollte nicht mit offenen Wunden an den Händen oder gar bei Krankheitssymptomen gearbeitet werden. Somit schützt man sich selbst und seine Mitmenschen vor Infektionskrankheiten im Lebensmittelbereich.

Das Thema Unfallverhütungsvorschriften bezieht sich im wesentlichen auf Pflichten im Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Dies umfasst Prävention in Form einer sicheren Arbeitsumgebung und ordentlicher Arbeitsausrüstung.
Das Gegenstück dazu bildet die Nachsorge, das unter Anderem aus der Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe am Arbeitsplatz besteht. Solche Pflichten und Rechte werden durch eben die Unfallverhütungsvorschriften geregelt und regelmäßig zur sicheren Arbeit beim Deutschen Roten Kreuz geschult.

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