Gestern stand das Thema Recht auf dem Plan. Genauer gesagt eine interne Fortbildung zum Thema „Recht im Einsatzgeschehen“. Der Hintergrund ist, dass jede Einsatzkraft ihre Rechte und Pflichten kennen muss und diese im Einsatzfall anwenden kann.
Die Themen deckten hierbei die verschiedensten Bereiche ab, die evtl. einsatzrelevant für unsere Helferinnen und Helfer sein können. Dies sind z.B. die Straßenverkehrsordnung oder andere Gesetze, die von der Verschwiegenheitspflicht bis hin zu einer möglichen Haftung durch eine falsche Behandlung unser Personal betreffen.
Fortbildung mit Praxisbezug
Bei Fortbildungen ist es wichtig einen Praxisbezug zu den Themen, in diesem Fall den Gesetzen und deren Geltungsbereichen herzustellen, um diese verständlich zu vermitteln und im Einsatzfall richtig anwenden zu wissen. Darauf hat Herr Quast, Dozent für Rechtswissenschaften, besonderen Wert gelegt und mit Fallbeispielen mit medizinischem Bezug selbst komplexes Recht sehr gut vermittelt.
Das Ziel ist rechtssicher Hilfe zu leisten
Ziel der Fortbildung war es, ein fundamentales und gleichzeitig einsatzrelevantes Rechtswissen zu schaffen, um als Einsatzkraft auf dieser Grundlage die richtigen Entscheidungen treffen zu können, die das eigene Recht im Einklang mit der bestmöglichen und vor allem nötigen Behandlung gewährleisten zu können.
Einsatzfahrzeuge sind mit Sonderrechten ausgestattet
Das nötige Rechtswissen endet aber noch lange nicht bei der Behandlung eines Patienten, sondern reicht unter anderem auch bis in das Einsatzfahrzeug. Und dabei ist nicht nur die Fahrt mit blauem Blinklicht und Martinshorn eine Besonderheit, denn es fängt schon viel früher an.
Selbst ohne jegliche visuellen und auditiven Signale sind unsere Einsatzfahrzeuge rechtlich gesondert zu behandeln, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rede ist von den sogenannten Sonderrechten, die die Fahrzeuge zur Erfüllung bestimmter Aufgaben haben.
Wir bedanken uns nochmal herzlich beim Dozenten Herrn Quast für die äußerst wertvolle, detaillierte und spannende Fortbildung und dem Zugführer des DRK Kreisverband Stade für die Organisation!