Erstbelehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz

Am Mittwochabend, den 11. April 2018, kamen zehn Helfer der Bereitschaft Stade gemeinsam mit Helfern der anderen 5 Bereitschaften im DRK Kreisverband Stade zusammen um sich durch einen Vertreter des Gesundheitsamtes gem. § 43 des Infektionsschutzgesetzes belehren zu lassen.

Die Belehrung ist notwendig, um bei der Herstellung aber auch Ausgabe empfindlicher Lebensmittel sowie bei der Gemeinschaftsverpflegung mitwirken zu dürfen. Auch als Helfer des Fachdienstes Sanität helfen wir auch im Verpflegungsbereich aus, so dass unsere Helfer an der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt sowie an regelmäßigen internen Wiederholungsunterweisungen teilnehmen.

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