CBRN (Chemische-, Biologische-, Radiologische und Nukleare) Gefahren

Zum gestrigen Dienstabend stand das Thema CBRN-Gefahren auf dem Plan.


Als Einsatzkraft im Katastrophenschutz sowie im erweiterten Rettungsdienst, muss man mit dem richtigen und vor allem sicheren Umgang in solchen Ausnahmesituationen vertraut sein.
Das höchste Gebot in diesen Situationen ist der Eigenschutz sowie der unmittelbare oder potenziell betroffenen Personen.

Um im Ernstfall solch eine Gefahrensituation richtig erkennen und die nötigen Maßnahmen einleiten zu können, ist eine regelmäßige Auffrischung zu dem Thema unerlässlich.

CBRN(E) Schutz: Besondere Gefahren und Stoffe im Katastrophenschutz

Freundlicherweise hat sich Stephan Glinicki, CBRN-Ausbilder, bereit erklärt, den Dienstabend mit diesem schwierigen Thema für uns zu gestalten.

Als langjähriger Ausbilder, Rettungssanitäter und Fachberater im Rahmen von CBRN- und MANV-Lagen ist Stephan einer der wenigen Ausbilder zum Thema CBRN-Lagen im Landkreis Stade und hat bereits mehrmals Dienstabende zu dem Thema für unsere Bereitschaft als Dozent durchgeführt.

Wir freuen uns immer wieder, ihn für wichtige Themen gewinnen zu können.

Ausbildung auf Standortebene

Für die teilnehmenden Einsatzkräfte wirde das GAMS-Schema erläutert und fundamentales Wissen rundum CBRN-Stoffe und die Lagen, die durch solche Stoffe entstehen können, vermittelt.

Das GAMS-Schema steht für:

  • Gefahr erkennen
  • Absperren/Absichern der Einsatzstelle
  • Menschenrettung durchführen
  • Spezialkräfte alarmieren

Jede Einsatzkraft der Feuerwehr, des DRK oder anderer Hilfsorganisationen muss im Ernstfall in einer CBRN-Lage nach GAMS arbeiten können, um möglichst eine Eigen- oder Fremdgefährdung vermeiden zu können.

Ob die Gefahrenlage eine Menschenrettung ohne vorherige Schutz- oder Dekontaminationsmaßnahmen erlaubt, muss von den Einsatzkräften vor Ort sehr schnell eingeschätzt werden können.

CBRN(E)-Ausbilder: Stephan Glinicki

Sollte daher eine Menschenrettung aufgrund der Gefährdung nicht möglich sein, muss im Zweifel die Gefährdung weiterer bisher nicht gefährdeten Beteiligten und Unbeteiligten unbedingt verhindert und der Eigenschutz zu jedem Zeitpunkt beachtet werden.

Dies gilt nicht nur während der CBRN-Lage, sondern auch nach der Beendigung des eigentlichen Einsatzes.

Es sollte hierbei auf mögliche Aufnahme gefährlicher Stoffe in den Körper, insbesondere durch Einatmung von Partikeln, geachtet werden und jede Art von vermeidbarer Kontamination, sowie einer Kontaminationsverschleppung vermieden werden.

Faktoren im CBRN(E)-Einsatz

Stephan stellte uns die grundlegende Ausrüstung für CBRN-Fälle vor und erläuterte uns die Handhabung. Zur besseren Veranschaulichung hatte er extra ein Teil der Ausrüstung zum Dienstabend mitgebracht, sodass sich die Einsatzkräfte sich ein Bild von den möglichen Sicherheitsvorkehrungen und Arbeitsbedingungen im Rahmen von CBRN-Einsätzen machen konnten.

Zu solcher Ausrüstung gehört zum Beispiel die Atemschutzmaske, die in Verbindung mit Sauerstoffflaschen und Atemfiltern genutzt werden können.
FFP2 und FFP3-Masken können im Ernstfall auch bereits eine bedeutende Verminderung der Exposition ausmachen.

In Kombination mit Schutzanzügen und Schutzoveralls können Einsatzkräfte sich somit in Gefährdungslagen besser schützen.

CBRN-Dienstabend 2023

Auch in 2023 durften wir wieder Stephan Glinicki als Dozenten für dieses Thema begrüßen. Nach einer kurzen Wiederholung sind wir nochmals ausführlich auf das GAMS-Schema eingegangen, da dieses in solchen Situationen elementar ist. Nachdem wir uns im letzten Jahr die Schutzausrüstung intensiv angesehen hatten, haben wir dieses Mal Fallbeispiele in der Theorie durchgesprochen.

Alle Fallbeispiele waren Einsatzsituationen, wie sie uns bei unseren Einsätzen begegnen können. Ein Patient nach einem Wohnungsbrand, der Austritt einer Chemikalie mit verletzten Personen oder der Ausbruch von Windpocken in einer Flüchtlingsunterkunft. Da dies alles Situationen sind, die uns im erweiterten Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz begegnen könnten, sollten wir Schritt für Schritt unsere Vorgehensweise erläutern und explizit die Gefahren nennen.

Aber was genau bedeutet CBRN und welche Gefahren gehen davon aus?

Hauptsächlich genutzt wird der Sammelbegriff CBRN.
Ergänzend dazu gibt es auch die Bezeichnung CBRNE mit dem zusätzlichen Bezug auf kontaminierte, explosive Gefahren genutzt.

Der Begriff CBRN(E) steht für:

  • Chemisch (z. B.: Gefahrgutunfall, Brand)
  • Biologisch (z. B.: Gefahrgutunfall, virale oder bakterielle Erkrankungen)
  • Radiologisch (z. B.: Gefahrgutunfall, Strahlenunfall)
  • Nuklear (z. B.: Gefahrgutunfall, Strahlenunfall)
  • Explosiv (z. B.: mit CBRN kontaminierte Sprengkörper) – nur in CBRNE enthalten

Er umfasst bestimmte Arten von Gefahrenquellen in Einsatzsituationen.

Im Rahmen dieses Beitrages beschränken wir uns auf den Sammelbegriff: CBRN.

Ehemals wurde im Rahmen solcher Gefahren der Begriff „ABC“ (atomar, biologisch, chemisch) genutzt, der im Gegensatz zu „CBRN“ keinen Unterschied zwischen nuklearen und radiologischen Gefahren macht, weshalb international „CBRN“ heute als aktueller Standard genutzt wird.

Was unterscheidet radiologische und nukleare Gefahren?

Die Unterscheidung der beiden atomaren Gefahren gilt der Präzisierung der Ursache für den richtigen Umgang mit der Gefahrenlage. Radiologische Gefahren umfassen hierbei einen Austritt durch allgemeine radiologisch strahlende Stoffe, die zu bestimmten Krankheitsbildern führen können, die als sogenannte Strahlenkrankheiten bezeichnet werden.

Nukleare Gefahren hingegen zeichnen sich durch ihr weitaus größeres Schadenspotenzial aus.
Sie beschränken sich auf schwere Kernkraftwerkunfälle und den Einsatz von Kernwaffen, die neben der sofortigen Wirkung durch die Druck- und Hitzewelle ebenfalls eine immense radioaktive Strahlung und einen radioaktiven Niederschlag (Fallout) mit sich führen können.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit eines nuklearen, elektromagnetischen Impulses (N-EMP), der schwere Schäden an der Infrastruktur, sowie an elektrischen Geräten in der betroffenen Umgebung anrichtet.

Welche Einheiten gehören zum CBRN-Schutz?

Im zivilen Rahmen sind Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (kurz BOS) mit den Aufgaben des CBRN-/ ABC-Dienstes beauftragt. Dieser wird durch die einzelnen Länder geregelt und wird im Regelfall durch Hilfsorganisationen und Feuerwehren abgedeckt.

Für solche Fälle gibt es gesonderte Gefahrenstoffzüge (auch: Umweltschutzzug).
Diese werden meist durch die Feuerwehren gestellt und beinhalten gesonderte Fahrzeuge für CBRN-Gefahren mit der jeweils nötigen Ausrüstung und speziell geschultem Personal.
Für größte Schadenslagen wurde die Analytische-Task-Force gebildet, die mittels sieben Standorten, jeweils innerhalb eines 200-km-Umkreises, den Einsatzort binnen zwei bis drei Stunden zur Unterstützung erreichen können.

Was müssen wir über CBRN-Gefahren wissen?

Wir treffen auf solche Gefahren in der Regel nur im Rahmen von Katastrophenschutzeinsätzen, wobei es im Einzelfall auch im Rahmen des erweiterten Rettungsdienstes zum Kontakt mit CBRN-Gefahren kommen kann.

Für solche Fälle muss sich jede Einsatzkraft über den korrekten Umgang bewusst sein. Jede Art von CBRN-Gefahr benötigt andere Vorsichts- und Schutzmaßnahmen und somit ein darauf angepasstes Verhalten im Umgang mit diesen.

Der Umgang mit der im Zweifel nötigen Schutzbekleidung und dem speziellen Equipment muss regelmäßig geübt und besprochen werden.
Zudem muss jede Einsatzkraft eine möglichst frühe Erkennung von CBRN-Gefahren üben, um mögliche weitere Schäden so gering wie möglich zu halten und sich selbst und andere Beteiligte nicht in Gefahr zu bringen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich mir nicht sicher bin?

Steht die Frage im Raum, ob es sich bei der derzeitigen Situation um eine CBRN-Gefahr, Verletzung oder Kontamination handelt, sollte man sich in jedem Fall schnellstmöglich bei der 112 melden, deutlich auf den Verdacht hinweisen und erläutern, weshalb dieser Verdacht besteht.

Ebenfalls sollte man als betroffene oder umstehende Person weiteren Kontakt mit anderen, nicht unmittelbar betroffenen Personen dringend verhindern, um eine Ausbreitung und somit die Gefährdung weiterer Personen oder sich selbst zu vermeiden.

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