Unterweisungen 2022: Unfallverhütungsvorschriften/ Arbeitssicherheit und Infektionsschutzgesetz

Am gestrigen Online-Dienstabend drehte sich alles um die Themen Arbeitsschutz sowie Infektionsschutz.

Dabei müssen wir als Einsatzkräfte nicht nur bei den Einsätzen auf unseren Eigenschutz achten, sondern auch bei der alltäglichen ehrenamtlichen Arbeit in der Bereitschaft.

Was genau thematisiert wurde, kannst du in folgendem Bericht nachlesen.

Arbeittschutz und Infektionsschutz

Rechte und Pflichten beim Arbeitsschutz

Da auch eine ehrenamtliche Bereitschaft als Arbeitgeber gilt, haben die Bereitschaftsleitung sowie die einzelnen Einsatzkräfte Rechte und Pflichten zum Arbeitsschutz. Diese umfassen beispielsweise eine Fürsorgepflicht, eine Informationspflicht oder die Pflicht, Schutzmaßnahmen zu treffen. Für unsere Einsatzkräfte gilt es im Umkehrschluss, Anweisungen zu befolgen und die bereitgestellten Schutzmaßnahmen wie etwa die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu nutzen. Außerdem müssen sie Gefahren melden und somit aktiv mitwirken. Eine gute Zusammenarbeit kann sogar lebensrettend sein.

Maßnahmen nach Arbeitsunfällen

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall gekommen sein, müssen anschließend verschiedene Maßnahmen getroffen werden. Als erstes müssen natürlich im Rahmen der Ersten Hilfe alle notwendigen Hilfsmaßnahmen getroffen werden. Des Weiteren ist der Unfall immer im Verbandbuch zu dokumentieren und gegebenenfalls der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall ist immer dann passiert, wenn dadurch eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen besteht oder der Arbeitnehmer tödlich verunglückt ist. Zur ärztlichen Versorgung von Arbeitsunfällen ist ein Durchgangsarzt aufzusuchen. Wichtig ist, dass auch Wegeunfälle und Berufskrankheiten als Arbeitsunfälle gelten.

Beispiele für Schutzmaßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes

In erster Linie gilt es natürlich, eine drohende Gefahr zu meiden. Dazu müssen technische, organisatorische sowie persönliche Schutzmaßnahmen getroffen und eingehalten werden. Dazu zählen etwa die regelmäßigen Fahrzeugkontrollen, das Absperren von Gefahrenbereichen, wie beispielsweise eine Unfallstelle im Einsatz, sowie das korrekte und vollständige Tragen der Einsatzkleidung und Schutzausrüstung. Auch vorbeugendes Verhalten wie etwa das richtige Heben und Tragen ist wichtig.

Auch eine Gefährdungsbeurteilung, die mögliche Gefahren am Arbeitsplatz, also in der Bereitschaft, aufzeigt, ist zu erstellen.

Genauso wichtig ist es Gefahrensymbole zu kennen, zu beachten und das Verhalten entsprechend anzupassen. Dies gilt insbesondere an der Einsatzstelle. Als gefährliche Arbeitsstoffe gelten zum Beispiel auch unser medizinischer Sauerstoff, Desinfektionsmittel sowie Diesel oder Emissionen.

Infektionsschutz

Wo können in unserer Bereitschaft Gefahren bestehen?

Unfälle können grundsätzlich immer und überall geschehen, auch in der Umkleide und im Büro. Besondere Gefahren bei uns bestehen aber insbesondere auf Fahrten mit Sonder- und Wegerechten und an den Einsatzstellen. Aber auch in der Fahrzeughalle, im Lager oder bei speziellen Tätigkeiten wie beim Desinfizieren können gefährliche Situationen entstehen.

Was zählt alles zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA)? 

  • Helm 
  • Visier/ Schutzbrille
  • Jacke mit Reflektoren (geschlossen tragen)
  • Handschuhe
  • Diensthose mit Reflektoren
  • Sicherheitsschuhe
  • falls nötig ein Gehörschutz

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) §43

Am gestrigen Dienstabend haben unsere Einsatzkräfte neben der Belehrung zum Arbeitsschutz auch eine Folgebelehrung zum Infektionsschutz erhalten. Diese ist nach der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber durchzuführen. Eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz benötigen auch wir als Einsatzkräfte der Sanitätsgruppe, um im Einsatzfall bei der Betreuung, zum Beispiel bei der Essenszubereitung oder -ausgabe, zu unterstützen.

Infektionsschutz

Was gilt es beim Infektionsschutz zu beachten?

Eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist wichtig, da man mit empfindlichen Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Milch und Milchprodukten, Eiern und weiteren Lebensmitteln arbeitet. So kann es zum Beispiel durch falsches Verhalten zu einem Krankheitsausbruch kommen.

Dazu gehört es auch, als Einsatzkraft bei Krankheitssymptomen die Arbeit unverzüglich einzustellen und einen Arzt aufzusuchen. Dies gilt beispielsweise bei Erbrechen und Bauchschmerzen, bei Durchfall, Fieber oder entzündeten Wunden.

Virtueller Dienstabend

Als Vorkehrungen sollten verschiedene Maßnahmen getroffen werden:

  • Hände vor jedem Arbeitsgang gründlich waschen/ desinfizieren, ggf. Handschuhe tragen
  • Mit Lebensmitteln richtig umgehen (z.B. kühl lagern)
  • Keinen Schmuck tragen
  • Nie auf Lebensmittel husten oder niesen
  • Kleine, saubere Wunden an Händen und Armen mit wasserundurchlässigen Pflastern abkleben
  • Reine und unreine Arbeiten trennen sowie rohe und verzehrfertige Lebensmittel trennen

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